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Archiv der Kategorie: Corona

Sport-Corona-Stufenplan gültig ab 26.05.21

Sport Corona Stufenplan gültig ab 20.05.21

Information der Stadt Wunstorf
Sport – Corona-Stufenplan, gültig ab 20.05.2021
Gute Perspektiven im Sportbereich! Lesen Sie hier was wann wie geht:
Vereinssport in Sporthallen der Stadt Wunstorf
Hier gilt neben den allgemeinen Corona-Regeln (Abstand halten, Hygienekonzept, Maske tragen,
Kontaktnachverfolgung) ab einer 7-Tage-Inzidenz von < 100: Stufe 3, Starkes Infektionsgeschehen, >50

  • Sporthallen sind grundsätzlich geöffnet, Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen
  • Anzahl der Sportler: bis zu 2 Trainer / Betreuer, Kinder unter 14 Jahren unbegrenzt
  • Trainer/ Betreuer (außer Genesene / Geimpfte) benötigen einen negativen Testnachweis
    Stufe 2, Hohes Infektionsgeschehen, >35
  • Sporthallen sind grundsätzlich geöffnet, Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen
  • Anzahl der Sportler: bis zu 2 Trainer / Betreuer und max. 30 Kinder / Jugendliche bis 18 Jahren in festen Gruppen oder 10 Erwachsene aus max. 3 Haushalten
    Zuschauerzahl:
  • Max. 100 Personen mit festem Sitzplatz genehmigungsfrei mit Hygienekonzept – MNB-Pflicht solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde
  • Alle Erwachsenen sowie Trainer/ Betreuer (außer Genesene / Geimpfte) benötigen einen negativen Testnachweis
    Stufe 1, Erhöhtes Infektionsgeschehen, >10
  • Sporthallen sind geöffnet
  • Kontaktsport ist zulässig, keine weiteren Nutzungsbeschränkungen
    Zuschauerzahl:
  • Max. 500 Personen mit festem Sitzplatz genehmigungsfrei mit Hygienekonzept
  • Max. 100 Personen ohne festem Sitzplatz genehmigungsfrei mit Hygienekonzept, ansonsten genehmigungspflichtig
  • MNB-Pflicht solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde Vereinssport auf Außensportanlagen der Stadt Wunstorf
    Hier gilt neben den allgemeinen Corona-Regeln (Abstand halten, Hygienekonzept, Maske tragen, Kontaktnachverfolgung) ab einer 7-Tage-Inzidenz von < 100: Stufe 3, Starkes Infektionsgeschehen, >50
  • Außensportanlagen sind grundsätzlich geöffnet, Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen – Kontaktsport ist beschränkt auf max. 30 Kinder/ Jugendliche bis 18 Jahren
  • Sportleranzahl bei sonstigen kontaktfreien (Gruppen-) Angeboten ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche (10 qm/Person oder 2 m Abstand)
  • Alle Erwachsenen sowie Trainer/ Betreuer benötigen bei Kontaktsport und Gruppenangeboten einen negativen Testnachweis
  • Für alle Nutzergruppen gilt, dass Genesene / Geimpfte bei Einschränkungen nicht mitzählen
    Stufe 2, Hohes Infektionsgeschehen, >35
  • Außensportanlagen sind grundsätzlich geöffnet, Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen – Kontaktsport ist beschränkt auf max. 30 Personen
  • Sportleranzahl bei sonstigen kontaktfreien (Gruppen-) Angeboten ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche (10 qm/Person oder 2 m Abstand)
  • Alle Erwachsenen sowie Trainer/ Betreuer benötigen bei Kontaktsport und Gruppenangeboten einen negativen Testnachweis
  • Für alle Nutzergruppen gilt, dass Genesene / Geimpfte bei Einschränkungen nicht mitzählen
    Zuschauerzahl:
  • Max. 250 Personen mit festem Sitzplatz, max. 100 Personen ohne festen Sitzplatz – MNB-Pflicht solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde
  • Zugang nur mit negativem Testnachweis (außer Genesene / Geimpfte)
    Stufe 1, Erhöhtes Infektionsgeschehen, >10
  • Außensportanlagen sind geöffnet
  • Kontaktsport ist uneingeschränkt zulässig
    Zuschauerzahl:
  • Max. 500 Personen genehmigungsfrei mit Hygienekonzept, ansonsten genehmigungspflichtig – MNB-Pflicht solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde
  • Zugang ab 250 Personen nur mit einem negativen Testnachweis (außer Genesene / Geimpfte)
    Bei einer eskalierenden Entwicklung erfolgt nach 3 Tagen Überschreitung des Stufenwertes der Wechsel zurück in die nächste Stufe. Bei einer deeskalierenden Entwicklung erfolgt der Wechsel von einer Stufe in die nächst tiefere nach einer stabilen Entwicklung über 5 Werktage. Die Stufen gelten für die regionalen Inzidenzwerte der Region Hannover. Maßgeblich sind die RKI-Daten. Bei einer Inzidenz >100 gilt § 28b IfSG.
    Testregimes: Soweit von Testungen die Rede ist, können dies PCR-, Schnell- und Selbsttests sein. Diese Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Als Testnachweis gilt (außerhalb von Schule), wenn der Test vor Ort unter Aufsicht, im Rahmen einer betrieblichen Testung unter
    Aufsicht oder von einem zugelassenen Testzentrum (Bürgertest) durchgeführt wurde und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wurde. Die Bescheinigung kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden. Die Anforderungen an die Bescheinigung sind in der Verordnung genannt (insb. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Testergebnis). Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre brauchen außerhalb Regelungen zum Schulbetrieb keine Testate vorlegen.
    Ihr Team vom Fachdienst Kultur und Sport wünscht einen guten Neustart!

Nachtrag zum Stufenplan

Information der Stadt Wunstorf
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

zum besseren Verständnis noch ein kurzer Nachtrag zu der gestrigen E-Mail. Die Stufe 3 gilt ab heute, da der Inzidenzwert in der Region Hannover seit 7 Tagen stabil unter 100 liegt. Die Stufe 2 tritt erst in Kraft, wenn der Inzidenzwert in der Region Hannover 7 Tage stabil unter 50 liegt. Heute liegt der Wert mit 49,2 erstmals unter 50. Somit kann Stufe 2 frühestens am 27.05. erreicht werden. Für die Stufe 1 gelten diese Regeln sinngemäß. Wir werden Sie aber auch explizit informieren, wenn die nächsten Stufen erreicht sind und die damit verbundenen Lockerungen gelten. 

Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrage

Timo Hahn
——————————————— 
Stadt Wunstorf 
Fachdienst Kultur und Sport
S�dstra�e 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-372 
Fax: +49503110130372

E-Mail: Timo.Hahn@wunstorf.de
Internet: http://www.wunstorf.de

Mögliche Öffnungen ab Mittwoch

Information der Stadt Wunstorf
Guten Morgen in die Runde! 

Wenn der Inzidenz-Wert bis einschließlich Mittwoch (19.05.21) unter 100 liegt gelten ab Mittwoch folgende Lockerungen: 

Sport – Breitensport draußen: 

–       Sportanlagen geöffnet mit erhöhten Anforderungen an Hygienekonzept (Duschen/Umkleiden geschlossen)

–       Kontaktsport beschränkt auf max. 30 Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre

–       Sonstige kontaktfreie (Gruppen-) Angebote in Abhängigkeit qm/Person (10 qm/Person oder 2 m Abstand)

–       Alle Erwachsenen (auch Trainer, Betreuer etc.) müssen einen negativen Testnachweis vorlegen

–       Keine Zuschauer

Grundsätzlich gilt weiterhin: 

–       die AHA + L Regel

–       Kontaktnachverfolgung

–       Vollständig Geimpfte und Genesene sind mit Getesteten gleichgestellt

–       Negative Tests sind alle negativen PCR-, Schnell- und dokumentierten Selbsttests. Diese Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Als Testnachweis gilt: Ausführung vor Ort unter Aufsicht, im Rahmen einer betrieblichen Testung unter Aufsicht oder von einem zugelassenen Testzentrum

Die Stufen gelten für die regionalen Inzidenzwerte. Maßgeblich sind die RKI-Daten. 
Bei einer eskalierenden Entwicklung erfolgt nach 3 Tagen Überschreitung der Wechsel zurück; bei einer deeskalierenden Entwicklung erfolgt der Wechsel in die nächst tiefere nach einer stabilen Entwicklung über 5 Werktage.

Für Fragen stehe ich Ihnen sehr gern weiterhin zur Verfügung. 

Ich wünsche Ihnen einen guten Start und hoffe sehr, dass wir schon bald weitere Lockerungen bekanntgeben dürfen. 

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen aus der Südstraße

Martina Scheibe 

Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrage

Martina Scheibe
——————————————— 
Stadt Wunstorf 
Fachdienst Kultur und Sport
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-367 
Fax: +49503110130367

E-Mail: Martina.Scheibe@wunstorf.de
Internet: http://www.wunstorf.de

Eingeschränkte Freigabe der städtischen Außensportanlagen

Mitteilung Stadt Wunstorf Timo Hahn

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

im Zuge der aktuellen Änderungen hinsichtlich der Einschränkungen zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus ergeben sich aktuell zumindest begrenzte Möglichkeiten der Nutzung der städtischen Außensportanlagen.

Demnach sind derzeit die einschlägigen Regelungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz in Verbindung mit der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und der Allgemeinverfügung der Region Hannover für eine Erlaubnis des Breiten- und Amateursports maßgeblich. Ich habe Ihnen diese als Anlagen z. K. beigefügt. Da die Inzidenzwerte in der Region Hannover derzeit leider weiterhin deutlich über 100 liegen, gilt für die Region Hannover und damit auch für die Stadt Wunstorf bis auf Weiteres die bundeseinheitliche Notbremse gem. § 28 b Infektionsschutzgesetz. Die Regelungen der Corona-Verordnung sind daher im Moment nachrangig und in Bezug auf den Sport für die Region Hannover nicht anzuwenden. 

Vor den genannten Hintergründen hat die Stadt Wunstorf entschieden, sämtliche städtische Außensportanlagen unter Einhaltung der nachfolgenden Auflagen für die Nutzung durch die Wunstorfer Sportvereine zumindest eingeschränkt freizugeben:

1.    Jeder Verein muss vorab ein geeignetes Durchführungs- und Hygienekonzept für die geplanten Sportnutzungen schriftlich bei der Stadt Wunstorf vorlegen. Dieses wird unverzüglich durch die Stadt Wunstorf geprüft und dem Verein kurzfristig eine entsprechende Rückmeldung gegeben.

2.    Zulässig sind derzeit ausschließlich Nutzungen in Form des kontaktfreien Individualsports für maximal zwei Personen aus zwei Haushalten oder für Angehörige des eigenen Hausstandes.

3.    Darüber hinaus ist kontaktfreier Individualsport für maximal fünf Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren erlaubt. Auch wenn z. B. Fußball grundsätzlich kein Individualsport sondern klassischer Mannschaftssport ist, wird eine derartige sportliche Nutzung als Individualsport akzeptiert, weil dieser nur kontaktlos erfolgen darf. 

4.    Im Falle der unter 3. genannten Ausnahmeregelung können die Vereine, insbesondere deren Fußballsparten, im Rahmen ihres Durchführungs- und Hygienekonzeptes die verfügbare Sportplatzfläche in bis zu vier Sektionen aufteilen und in jeder Sektion von der Ausnahme nach 3. Gebrauch machen. Somit dürfen sich in Summe maximal 20 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre gleichzeitig auf dem Sportplatz aufhalten. Dabei ist jedoch die gleichbleibende Einteilung der Trainingsgruppenmitglieder und die maximale Anzahl von fünf Sporttreibenden je Gruppe sowie die ausschließliche Nutzung der jeweiligen Sektion auf dem Sportplatz zwingend einzuhalten. Dies gilt analog für alle anderen Sportarten und Bereiche auf den Außensportanlagen, z. B. Laufbahnen, Weitsprunganlagen, Nebenflächen etc.

5.    Pro Trainingsgruppe darf sich außerdem eine Trainerin oder ein Trainer oder eine sonstige Betreuungsperson innerhalb der jeweiligen Nutzungssektion aufhalten. Der Aufenthalt weiterer Personen oder die Anwesenheit von Zuschauern sind ausgeschlossen.

6.    Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht gestattet. Toiletten sowie Material- und Geräteräume dürfen unter Einhaltung der gültigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln genutzt bzw. betreten werden. 

7.    Jeder Verein muss sämtliche am Sportbetrieb teilnehmenden Personen mit Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer sowie die Zeiten der Nutzung der Sportanlage schriftlich dokumentieren und diese Dokumentationen drei Wochen aufbewahren. Nach spätestens vier Wochen müssen diese Dokumentationen vernichtet werden.

8.    Die Sportanlagen sind nach Beendigung der Trainingseinheiten unverzüglich zu verlassen und von den verantwortlichen Personen zu verschließen.

Hinsichtlich der Kontaktdatenerfassung und Dokumentation beabsichtigt die Stadt Wunstorf u. a. an sämtlichen Sportanlagen die Registrierung mittels Luca-App als ergänzende Möglichkeit anzubieten. Dazu soll in Kürze vor Ort ein entsprechender QR-Code im jeweiligen Eingangsbereich ausgehängt werden. Über diesen kann sich dann jeder Nutzer beim Betreten der Anlage anmelden und beim Verlassen der Anlage abmelden. Die Daten werden dann automatisch verschlüsselt und an das zuständige Gesundheitsamt bei der Region Hannover weitergeleitet. Damit kann eine schriftliche Dokumentation für den jeweiligen Nutzer entfallen.

Die Nutzung dieser App setzt allerdings die Verfügbarkeit eines Mobiltelefons sowie die Installation und persönliche Registrierung der Anwendersoftware (Luca-App) voraus. Alle Nutzer, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen oder können, müssen weiterhin die erforderlichen Daten in schriftlicher Form über den jeweiligen Verantwortlichen des Vereins erfassen. Sollten hierzu Ihrerseits Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Abschließend der Hinweis, dass für die Umsetzung und Einhaltung der genannten Maßnahmen sowie insbesondere der gültigen Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes Niedersachsen die für die jeweiligen Vereine handelnden Personen verantwortlich sind. Kontrollen über die Einhaltung der Regelungen werden stichprobenartig oder im Einzelfall aus gegebenem Anlass durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wunstorf oder die örtliche Polizei erfolgen. 

Ich wünsche Ihnen und allen Sporttreibenden einen guten Auftakt und hoffe, dass wir bald weitere Lockerungen verkünden und damit mehr Sportnutzung möglich machen können.

Bleiben Sie gesund

Beste Grüße

.

Erhöhung Maximalförderung Corona Sonderprogramm

Liebe Vereinsvertreter/innen,

zum Wochenende noch schnell eine erfreuliche Nachricht:

der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Herr Boris Pistorius, hat eine Erhöhung der Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In enger Abstimmung mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB), dem Niedersächsischen Finanzministerium sowie dem Niedersächsischen Landesrechnungshof wurde die bereits für das Jahr 2021 angepasste Richtlinie so angepasst, dass Sportvereine jetzt bis zu 100.000 Euro aus dem Sondervermögen abrufen können. 

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogrammes für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der geänderten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 100.000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Die Existenzbedrohung wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in drei aufeinander folgenden Monaten zwischen dem 16.03.2020 und dem 31.12.2021 aus den fortlaufenden Ausgaben zu zahlen (Liquiditätsengpass). Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm mmweiterhin nicht vorgesehen.

Damit alle Sportvereine von den Änderungen profitieren können und um den Vereinen eine größtmögliche Flexibilität bei der Antragstellung zu ermöglichen, wird die Anzahl maximal möglicher Anträge pro Verein nicht länger limitiert

Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge weiterhin wie gewohnt und ausschließlich online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2021 möglich.

Sollten Sie sich unsicher sein oder Bedenken haben die Corona-Hilfe in Anspruch zu nehmen, dann nehmen Sie bitte mit uns oder am besten direkt mit der zuständigen LSB-Sachbearbeiterin, Frau Rahnfeld-Wolters, Kontakt auf! Frau Rahnfeld-Wolters wird Ihnen gerne mit entsprechenden Hinweisen zur Verfügung stehen. Schreiben Sie ihr einfach eine E-Mail unter nrahnfeld-wolters@lsb-niedersachsen.de. Sie ruft Sie bei Bedarf auch sicher zurück. 

Allgemeine Fragen zum Corona-Sonderprogramm beantwortet Ihnen auch die Telefon-Hotline des LSB unter 0511 1268-210 (Mo.-Fr.: 10:00 – 12:00 Uhr, Do.: 16:00 – 18:00 Uhr).

Auf der Internetseite des LSB unter https://www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark/foerderprogramme-des-landes finden Sie einen FAQ-Katalog und eine Ausfüllhilfe sowie die zugehörige Richtlinie zum Förderantrag.

Wir versuchen derzeit mit dem LSB wieder eine Online-Informationsrunde zur Antragstellung abzustimmen, die voraussichtlich im April stattfinden soll. Sowie ein Termin steht, lassen wir Sie es natürlich umgehend wissen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Haus des Sports

Steffen Heber

Sportreferent Sport- und Vereinsentwicklung

RSB_long_4C_082017

Regionssportbund Hannover e.V.

Haus des Sports

Maschstraße 20

30169 Hannover

Vorabinformationen Neuregelungen Corona Maßnahmen Sportbetrieb

——-Nachricht von Timo Hahn ——-

Hallo Herr Laugisch,

aus gegebenem Anlass und aufgrund vermehrter Anfragen seitens der Sportvereine m�chte ich Ihnen einen kurzen Zwischensachstand hinsichtlich der zu erwartenden Neuregelungen der Corona-Ma�nahmen und der damit ggf. verbundenen Lockerungen mitteilen und bitte Sie au�erdem, diese Informationen an alle Sportvereine zur Kenntnis weiterzuleiten. Damit sollen weitere zahlreiche Anfragen und Mutma�ungen oder gar Missverst�ndnisse m�glichst vermieden werden.

Vor dem Hintergrund der in dieser Woche durch die Bundeskanzlerin und Ministerpr�sidentenkonferenz beschlossenen neuen Corona-Regelungen und ggf. zu erwartenden Lockerungsma�nahmen bin ich grunds�tzlich guter Hoffnung, dass auch in Wunstorf zeitnah im Rahmen des M�glichen wieder Vereinssport stattfinden kann, wenn auch vorerst vermutlich nur im Au�enbereich. Zun�chst m�ssen aber erst die neue Verordnung des Landes Niedersachsen und die Allgemeinverf�gung der Region Hannover abgewartet werden. Sobald diese vorliegen und in Kraft sind, werden wir deren Regelungen genau pr�fen und sofern m�glich, den Sport im entsprechenden Rahmen zulassen. Der heutige Inzidenzwert in der Region Hannover liegt offiziell bei 102,8. Dieser Wert w�rde allerdings vorerst nicht f�r eine gewisse �ffnung der Au�ensportanlagen sprechen. Aber das kann zu n�chster Woche ja ggf. schon besser aussehen.

Ich werde Sie daher im Laufe der n�chsten Woche wieder per E-Mail anschreiben und auf diesem Wege alle Vereine �ber die neuen Regelungen und die Perspektiven f�r die kommenden Tage und Wochen informieren. Ich bitte Sie und die Vereine um Verst�ndnis und noch etwas Geduld, da wir auch gewisse Zeit ben�tigen werden, um im Rahmen der dann ggf. zugelassenen M�glichkeiten passende �ffnungs- und Nutzungsregeln f�r Wunstorf festlegen zu k�nnen. Insofern werden bis dahin die derzeit geltenden Regelungen Bestand haben.

Danke und beste Gr��e

Mit freundlichen Gr��en 
Im Auftrage

Timo Hahn
——————————————— 
Stadt Wunstorf 
Fachdienst Kultur und Sport
S�dstra�e 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-372 
Fax: +49503110130372

E-Mail: Timo.Hahn@wunstorf.de
Internet: http://www.wunstorf.de

Kostenlose Bereitstellung von Desinfektionsmitteln

Kostenlose Bereitstellung von Desinfektionsmittel der Region Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben gehört, dass die Region Hannover über die Kommunen kostenlos Desinfektionsmittel für Vereine, Verbände und Organisationen zur Verfügung stellt. Die Abfrage erfolgte in den Kommunen u.a. über die Freiwilligenagentur bzw. Ehrenamtsbeauftragte. Der Bedarf muss kurzfristig gemeldet werden.

Sollten Sie bzw. Ihre Vereine noch nicht informiert sein, fragen Sie in Ihrer Kommune nach.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Haus des Sports

Petra Busche

Geschäftsstellenmitarbeiterin

(Sportringe)

RSB_long_4C_082017_E-Mail-Signatur 2018

Regionssportbund Hannover e.V.

Haus des Sports

Maschstraße 20

30169 Hannover

tel:         (0511) 800 79 78-21

fax:        (0511) 800 79 78-81

e-mail: busche@rsbhannover.de

web:     www.rsbhannover.de

Aktuelle Hinweise:

#sportVEREINtuns – Info@bend am 03. März 2021

Alle Infos zur Vereinskampagne für Mitgliederbindung und -gewinnung. 

Anmeldung und mehr unter: www.rsbhannover.de/2021/02/11/sportvereintuns-rsb-infoabend-am-03-03-2021

Übungsleiterbezuschussung 2021 – so geht’s! – Info@bend am 23. März 2021

Hier bekommen Sie alle Infos zum online-gestützten Antragsverfahren der Übungsleiterbezuschussung. 

Anmeldung, Powerpoint-Präsentation und mehr unter: www.rsbhannover.de/2020/12/15/uel-bezuschussung-so-gehts-2021

Sparkassen-Sportfonds 2021 erneut mit Corona-Hilfe und 100.000 Euro in der ersten Ausschüttung – Bewerbungsschluss: 31. März 2021

„Gemeinsam GROSSES bewegen“ – Die Sparkasse Hannover unterstützt Vereinsprojekte aus der Region Hannover.

Aktuelle Informationen und Impressionen der letzten Ausschüttung unter: www.sportregionhannover.de/sparkassen-sportfonds

Antworten auf Corona Fragen

Liebe Sportringvorsitzende,

sicher tauchen in diesen Tagen auch in den Sportringen viele Fragen der Vereine auf.

Hilfe kommt vom LSB: Die LSB-Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr und donnerstags von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511 1268 210 erreichbar. Bitte hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter, falls ein persönliches Gespräch nicht möglich ist.

Vieles ist auch in den FAQ zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes klar gestellt. Nachzulesen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html

Die Verordnung bezieht sich ausdrücklich auf öffentliche Sportanlagen. Private Anlagen sind nicht automatisch zu schließen. Die Betreiber sollten jedoch nach dem Grundsatz der Kontaktvermeidung eigenverantwortlich Nutzungskonzepte aufstellen.

Offene Fragen können Sie gern auch ans RSB-Team stellen: 0511 800 79 78-0.

Bleiben Sie gesund!

Petra Busche

Geschäftsstellenmitarbeiterin

(Sportringe)

tel:         (0511) 800 79 78-21

fax:        (0511) 800 79 78-81

web:     www.rsbhannover.de

Aktuelle Hinweise:

Corona-Sonderprogramm der Landesregierung – Online-Informationsrunde zur Antragstellung am 04.11.2020

Frau Rahnfeld-Wolters vom LSB Niedersachsen beantwortet Fragen und berichtet über die Bearbeitung der Anträge.

Infos und Anmeldung unter: www.rsbhannover.de/2020/11/02/infoabend-am-04-11-2020-zum-corona-sonderprogramm-der-landesregierung

Corona-Sonderprogramm der Landesregierung – Antragsfristverlängerung bis 15.11.2020

Finanzielle Hilfe für Sportvereine zur Bewältigung von betrieblichen Corona-Ausfällen.

Mehr Infos unter: www.rsbhannover.de/2020/10/05/corona-sonderprogramm-rund-7-millionen-fuer-den-sport

Coronafonds der Region Hannover – Bewerbungsschluss: 30.11.2020

Einmalzuschüsse als Billigkeitsleistungen bis 10.000 Euro pro Verein möglich.

Mehr Infos und das Antragsformular unter: www.hannover.de/corona-zuschuss-vereine

Ergänzung Corona bedingte Schließung städtischer Anlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf meine heutige E-Mail möchte ich noch ergänzen, dass das angekündigte Verbot nach bisherigem Kenntnisstand auf die Ausübung von Vereins- und Breitensport sowie Freizeitaktivitäten bestimmt ist. Demnach sind nicht nur die städtischen Sportstätten sondern analog auch die schulischen Räume wie Aulen oder Pausenhallen etc. für diese Zwecke gesperrt.

Ich bitte ebenfalls um Kenntnisnahme und entsprechende Beachtung.

Danke und beste Grüße

Stadt Wunstorf

Der Bürgermeister

Im Auftrag

Timo Hahn

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