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Außerschulische Sport- Nutzungen in städtischen Sporthallen und Mehrzweckhallen

Information der Stadt Wunstorf vom 27.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

seit gestern gilt die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Demnach ist unter Einhaltung konkreter Hygienebestimmungen erlaubt, kontaktlosen Sport im Innenbereich auszuüben. Ab Mittwoch, den 27.05.2020 sind nun auch die städtischen Sporthallen und Mehrzweckhallen der Stadt Wunstorf wieder geöffnet und stehen den Sportvereinen zur Nutzung zur Verfügung. Hierbei gelten die für den Außensport bereits bekannten Hygienebestimmungen analog. Die Umkleide- und Duschbereiche bleiben auch in den Sporthallen gesperrt und dürfen nicht genutzt werden. Lager- und Geräteräume dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern zum Zwecke des Raus- und Reinräumens von Sportgeräten genutzt werden.

Für die Ausübung des Sports gilt weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern zueinander einzuhalten. Im Bereich des Mannschaftssportes sind sportliche Betätigungen insoweit erlaubt, wenn der Sport kontaktlos und ebenfalls unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes ausgeübt wird. Wettkampf- oder Spielbetrieb, auch als Training z. B. Handball, ist demnach nicht erlaubt. Außerdem dürfen ausschließlich Gruppen mit maximal 5 bis 10 Personen zusammen Sport treiben. Die jeweiligen Gruppen sollen möglichst aus gleichbleibenden Trainingspartnern bestehen.

Alle näheren Informationen hinsichtlich der geltenden Bestimmungen bitte ich den beigefügten Anlagen sowie den seitens der jeweiligen Fachverbände vorgegebenen Hygienekonzepten zu entnehmen. Diese sind verbindlich für alle Sportvereine in Niedersachsen und müssen somit entsprechend eingehalten werden. Für deren Umsetzung und Einhaltung sind im Einzelnen die jeweiligen Vereine für Ihre Mitglieder verantwortlich. Es sind entsprechende Handlungsanweisungen durch die Vereine zu erarbeiten und zu kommunizieren.

Für die Wunstorfer Sportvereine stehen ab 27.05.2020 grundsätzlich alle städtischen Sporthallen zur Verfügung. Diese dürfen im Rahmen der genehmigten Nutzungszeiten der jeweiligen Vereine genutzt werden.

Hinweise bzw. Einschränkungen:

Die Sporthalle am SZ Steinhude steht aufgrund der Abschlussprüfungen der Graf-Wilhelm-Schule, welche in diesem Jahr in der Sporthalle stattfinden, erst ab Dienstag, den 02.06.2020 zur Verfügung.

In der Sporthalle IGS steht zunächst ausschließlich das linke Drittel zur Verfügung. Der Trennvorhang ist entsprechend heruntergelassen. Sobald die im restlichen Bereich der Sporthalle zwischengelagerten Schulmöbel anderweitig verbracht und die auszusondernden Sportgeräte etc. entsorgt werden konnten, wird auch diese Sporthalle wieder vollumfänglich verfügbar sein. Ich hoffe, dass sich diese Dinge bis spätestens Ende kommender Woche erledigt haben werden.

Ich bitte Sie, diese Informationen bzw. diese E-Mail unverzüglich an Ihre Übungsleiter, Spartenleiter etc. ggf. auch Mitglieder weiterzuleiten.

Danke und beste Grüße


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