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Archiv der Kategorie: Corona

Sporthallennutzung angepaßt

Information der Stadt Wunstorf

Corona-Maßnahmen, gültig ab 24.02.2022
Vereinssport in Sporthallen und auf Sportanlagen der Stadt Wunstorf
Ab sofort gilt keine Verpflichtung mehr, eine Kontaktnachverfolgung durchzuführen. Insofern können die Nutzung der Luca-App sowie eine alternative schriftliche Erfassung dieser Daten entfallen. Stattdessen können sich jede Nutzerin und jeder Nutzer freiwillig über die Corona- Warn-App registrieren um damit eine Kontaktnachverfolgung sicherzustellen. Die hierfür erforderlichen QR-Codes werden unverzüglich an allen Eingangsbereichen sämtlicher städtischer Sporthallen und Mehrzweckhallen sowie Sanitärgebäuden gut sichtbar ausgehängt.
Regelungen ab 24.02.2022):
Nutzung von Sportanlagen im Innenbereich:

  • 3G und FFP2/KN95/N95-Maskenpflicht, Maske kann bei der eigentlichen Sportausübung abgesetzt werden
  • für Zuschauer gilt 2G und FFP2/KN95/N95-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
  • Hygienekonzept unter Beachtung der Abstandregeln und Durchführung der Kontrolle
    2G/3G
    Nutzung von Sportanlagen im Außenbereich:
  • 3G, keine Maskenpflicht für Sporttreibende
  • für Zuschauer gilt 2G, aber ohne Maskenpflicht und ohne Abstandsregelung
  • Kontrolle 2G/3G
    Ihr Team vom Fachdienst Kultur und Sport wünscht eine gute Zeit und bleiben Sie gesund!

Änderung der Sportstättennutzung

Information der Stadt Wunstorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Wunstorf hatte sich hinsichtlich der Nutzung der Sportanlagen an der landesweit verhängten Winterruhe orientiert, dabei jedoch über die aktuell in Niedersachsen geltende Corona-Verordnung vom 27.12.2022 hinaus gehende Regelungen getroffen. Diese hatten die Sperrung sämtlicher städtischen Sportanlagen zur Folge.

Die neuerliche Beurteilung und Abwägung der Lage sowie die Tatsache, dass am 10.01.2022 der Unterricht an den Schulen wieder aufgenommen wird, haben dazu geführt, dass die derzeit verhängte Sperrung auf Sonntag, den 09.01.2022 verkürzt wird.

Insofern geltenden für die städtischen Sportanlagen ab Montag, den 10.01.2022 wieder ausnahmslos die derzeitigen Regelungen nach § 8 b Absatz 5 (Warnstufe 3) der Niedersächsischen Corona-Verordnung und sämtliche städtischen Sportanlagen stehen ab diesem Tag auch für den Vereinssport wieder zur Verfügung.

Dies bedeutet, dass für die außerschulischen Nutzungen der städtischen Sporteinrichtungen im Innen- wie im Außenbereich grundsätzlich die 2Gplus Regel gilt! Trotz der in § 8 b Absatz 5 Satz 3 für den Innenbereich genannten Möglichkeit der Lockerung, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Quadratmeter in einer Sporthalle hin zur 2G Regelung, wird die Stadt Wunstorf aufgrund der aktuellen Infektionslage an der ausschließlichen 2Gplus- Regelung festhalten und von der Möglichkeit der Lockerung keinen Gebrauch machen.

Es gilt in allen städtischen Sporthallen und Mehrzweckhallen sowie auf allen städtischen Sportaußenflächen inklusive den zugehörigen Umkleide- und Sanitärgebäuden ausnahmslos 2Gplus!

Zudem gilt für alle Personen die die städtischen Sportanlagen nutzen möchten:

  1. ab dem vollendeten 18. Lebensjahr das Tragen einer FFP2-Maske,
  2. ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr das Tragen einer medizinischen Maske und
  3. ab dem vollendeten 6. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr anstelle einer medizinischen Maske das Tragen einer beliebigen anderen geeigneten textilen oder textilähnlichen Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, als Mund-Nasen-Bedeckung.

Das Tragen der jeweiligen Maske ist in allen genannten Bereichen verpflichtend, außer für den Moment der direkten Ausübung des Sports.

Außerdem ist für die Einhaltung und Umsetzung der Corona-Maßnahmen sowie das Vorhalten und Anwenden eines geeigneten Hygiene-Konzeptes der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Mit stichpunktartigen Kontrollen muss gerechnet werden.

Die Regelungen der Verordnung und die daran geknüpften Regelungen für die städtischen Sportanlagen gelten zunächst bis einschließlich 19. Januar 2022. Sobald es Änderungen hierzu gibt, werden Ihnen diese unverzüglich auf diesem Wege mitgeteilt.

Achtung!

Unabhängig von den genannten Corona-Maßnahmen sind derzeit alle städtischen Sportplätze mindestens bis Ende Januar 2022 in der Winterpause und daher für die Nutzung gesperrt. Die Nebenflächen dürfen im Rahmen der Möglichkeiten entsprechend genutzt werden.

Außerdem der Hinweis, dass die MZH Mesmerode bis 23.01.2022 nicht zur Verfügung stehen wird, da dort in der KW 2 und KW 3 wieder ein Impfstandort eingerichtet wird. Die große Sporthalle in Steinhude wird mindestens bis 06.02.2022 nur eingeschränkt (rechte Hallenhälfte) nutzbar sein, weil dort in KW 4 und KW 5 wieder ein Impfstandort eingerichtet wird.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung!

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Timo Hahn
———————————————
Stadt Wunstorf
Fachdienst Kultur und Sport
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-372
Fax: +49503110130372

E-Mail: Timo.Hahn@wunstorf.de
Internet: http://www.wunstorf.de

Regeln zur elektronischen Kommunikation. http://www.wunstorf.de

Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.

Sportstättennutzung unverändert bis zum 15.01.2022

Information der Stadt Wunstorf

Mit Bezug auf meine E-Mail vom 23.12.2021 möchte ich darauf hinweisen, dass die erwarteten Änderungen mit der neuen Verordnung des Landes am 27.12.2021 in Kraft getreten sind. Insofern bleiben die Sportanlagen der Stadt Wunstorf, wie bereits angekündigt, bis 15.01.2022 komplett geschlossen.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Danke und beste Grüße Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Timo Hahn
———————————————
Stadt Wunstorf
Fachdienst Kultur und Sport
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-372
Fax: +49503110130372

Neue Corona Verordnung

Information der Stadt Wunstorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem heutigen Tage ist die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Gemäß § 8 b Absatz 4 Satz 1 der Verordnung gilt im Innenbereich von Sporteinrichtungen grundsätzlich weiterhin die 2Gplus Regel und gemäß § 8 b Absatz 4 Satz 4 im Außenbereich von Sporteinrichtungen ausschließlich die 2G Regel! Trotz der in § 8 b Absatz 4 Satz 3 für den Innenbereich genannten Möglichkeit der Lockerung hin zur 2G Regelung, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Quadratmeter in einer Sporthalle, wird die Stadt Wunstorf aufgrund der aktuellen Infektionslage an den bisherigen Regelungen festhalten und von der Möglichkeit der Lockerung keinen Gebrauch machen. Insofern ergeben sich aktuell keine Änderungen hinsichtlich der außerschulischen Nutzungen der Städtischen Sportanlagen.

Es gilt in allen städtischen Sporthallen und Mehrzweckhallen weiterhin ausnahmslos 2Gplus!

Darüber hinaus ist gemäß § 2 Absatz 5 der Verordnung eine Weihnachts- und Neujahrsruhe geregelt worden. Diese betrifft den Zeitraum vom 24.12.2021 bis einschließlich 02.01.2022 und steht im Zusammenhang mit der Niedersachsenweit festgestellten Warnstufe 3. Während dieses Zeitraums sind sämtliche Sportanlagen der Stadt Wunstorf geschlossen. Ab Montag, den 03.01.2022 wird vermutlich wieder die Warnstufe 2 in Kraft treten. Insofern gehe ich derzeit davon aus, dass die Sporthallen der Stadt Wunstorf ab diesem Tag unter den o. g. Bedingungen (2Gplus) wieder geöffnet werden.

Die Regelungen der Verordnung und die daran geknüpften Regelungen für die städtischen Sportanlagen gelten zunächst bis einschließlich 19. Januar 2022. Sobald es Änderungen hierzu gibt, werden Ihnen diese unverzüglich auf diesem Wege mitgeteilt.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung!

Beste Grüße und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Timo Hahn
———————————————
Stadt Wunstorf
Fachdienst Kultur und Sport
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-372
Fax: +49503110130372

3000 Schritte wird leider wieder gestoppt

Auf Grund der aktuellen Corona Lage und der erforderlichen Maßnahmen bleibt uns leider nichts anderes übrig, als die 3000 Schritte Veranstaltungen bis auf weiteres einzustellen.

Es ist sehr bedauerlich, dass es wieder dazu kommt, aber die Sicherheit und Gesundheit der Teilenehmer:innen und Begleiter:innen sind am wichtigsten und daher mußten wir diese Entscheidung treffen.

Wir wünschen allen dass sie /ihr Fit und Gesund bleibt. Sowie es wieder möglich sit, melden wir uns und reaktivieren die 3000 Schritte.

MfG

Ulrich Springhorn/Lothar Peters

Geänderte Corona Regeln für den Sportbereich der Stadt Wunstorf

Information der Stadt Wunstorf

Anbei eine Zusammenfassung der wesentlichen Regelungen bezüglich der aktuellen Corona-Maßnahmen für den Sportbereich z. K. und mit der Bitte um Beachtung.

Abschließend der Hinweis, dass die hier genannten Regelungen auch für Vereinseigene und private Sportanlagen gelten. Kontrollen über die Einhaltung der Regelungen werden ab sofort stichprobenartig durch das Ordnungsamt der Stadt Wunstorf, die Polizei sowie das Gesundheitsamt der Region Hannover durchgeführt. Verstöße und Missachtungen können unter Umständen mit hohen Geldstrafen für die Vereine wie auch für die Nutzerinnen und Nutzer geahndet werden.

Beste Grüße und bleiben Sie alle gesund! Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Timo Hahn

Es geht wieder los

Sportring begrüßt neue Regeln

Bewegung in Hallen und an der frischen Luft wieder möglich

WUNSTORF (tau). Der Vereinssport in Sporthallen und auf Außenanlagen geht wieder los. „Wir freuen uns, allen Sportlerinnen und Sportlern die offizielle neue Sport-Corona-Regelung, die seit dem 4. Juni gilt, bekanntzugeben“, so der Leiter des Sportring Wunstorf, Uwe Laugisch. Auch die kostenlosen Hefte „Sport in Wunstorf“ befinden sich wieder in der Auslage bei Sportfachgeschäften und Supermärkten. 

Derzeit gelten folgende Regeln:- Ein Hygienekonzept muss vorliegen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist das Konzept vorzulegen und über die Umsetzung der Maßnahmen Auskunft zu erteilen. – Weiterhin besteht Maskenpflicht, außer bei der sportlichen Betätigung- Personen- bzw. Flächenbeschränkungen entfallen Umkleiden und Duschen sind geöffnet- Testpflicht entfällt- Eine Dokumentation zur evtl. Kontaktnachverfolgung wird weiterhin empfohlen

Sollte die Inzidenz von 35 an drei Tagen nacheinander überschritten werden, ist ein Wechsel zurück in die nächste Stufe vorgesehen. Eine Allgemeinverfügung der Region Hannover stellt den Zeitpunkt fest, ab dem die höhere Stufe gilt. Bei einer Inzidenz >100 gilt § 28b IfSG. 

Foto: tau

Bild: Hat die kostenlose Hefte „Sport in Wunstorf“ wieder verteilt: Uwe Laugisch.

Sport Corona Verordnung aktuell 04.06.21

Hallo,

nachdem die Region Hannover eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht hat, können wir Sie über weitere Lockerungen informieren, die ab heute gültig sind.

Außerdem sind die Informationen auf der Internetseite der Stadt Wunstorf zu finden unterwww.wunstorf.de/portal/meldungen/sport-corona-verordnung-aktuell-922002886-20550.html?rubrik=922000031

Mit sportlichen Grüßen

Susanne de Riese

Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrage

Susanne de Riese
——————————————— 
Stadt Wunstorf 
Fachdienst Kultur und Sport
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-237 
Fax: +49503110130237

Sport Corona Verordnung aktuell

Hallo

wir möchten Sie heute über die neue Niedersächsische Corona-Verordnung informieren, die auch für den Sportbereich einige weitere Lockerungen vorsieht. Wir haben daraus für den Sport wieder einen Auszug erstellt, außerdem sind die Informationen auf der Internetseite der Stadt Wunstorf zu finden unter www.wunstorf.de/portal/meldungen/sport-corona-verordnung-aktuell-922002886-20550.html?rubrik=922000031

Hinsichtlich des Themas Hygienekonzept möchten wir Ihnen mitteilen, dass jeder Verein weiterhin ein Hygienekonzept zu erstellen hat. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist das Hygienekonzept vorzulegen und über dessen Umsetzung Auskunft zu erteilen. Eine Vorlage und Genehmigung durch die Stadt Wunstorf ist nicht mehr erforderlich. Gemäß § 4 der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung sind die Sportvereine für die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen ihrer Konzepte selbst verantwortlich.

Wenn der Inzidenzwert einen Wechsel in die nächst tiefere Stufe ermöglicht, wird dieser Schritt wieder durch eine Allgemeinverfügung der Region Hannover angezeigt. Sie und die Vereine werden dann wieder zeitnah informiert.

Wir wünschen allen Sportlerinnen und Sportlern viel Spaß und grüßen ganz herzlich

Susanne de Riese

Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrage

Susanne de Riese
——————————————— 
Stadt Wunstorf 
Fachdienst Kultur und Sport
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-237 
Fax: +49503110130237

E-Mail: Susanne.deRiese@wunstorf.de
Internet: http://www.wunstorf.de

Aktuelle Sport Corona Verordnung vom 31.05.2021

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