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Eingeschränkte Freigabe der städtischen Außensportanlagen

Mitteilung Stadt Wunstorf Timo Hahn

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

im Zuge der aktuellen Änderungen hinsichtlich der Einschränkungen zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus ergeben sich aktuell zumindest begrenzte Möglichkeiten der Nutzung der städtischen Außensportanlagen.

Demnach sind derzeit die einschlägigen Regelungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz in Verbindung mit der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und der Allgemeinverfügung der Region Hannover für eine Erlaubnis des Breiten- und Amateursports maßgeblich. Ich habe Ihnen diese als Anlagen z. K. beigefügt. Da die Inzidenzwerte in der Region Hannover derzeit leider weiterhin deutlich über 100 liegen, gilt für die Region Hannover und damit auch für die Stadt Wunstorf bis auf Weiteres die bundeseinheitliche Notbremse gem. § 28 b Infektionsschutzgesetz. Die Regelungen der Corona-Verordnung sind daher im Moment nachrangig und in Bezug auf den Sport für die Region Hannover nicht anzuwenden. 

Vor den genannten Hintergründen hat die Stadt Wunstorf entschieden, sämtliche städtische Außensportanlagen unter Einhaltung der nachfolgenden Auflagen für die Nutzung durch die Wunstorfer Sportvereine zumindest eingeschränkt freizugeben:

1.    Jeder Verein muss vorab ein geeignetes Durchführungs- und Hygienekonzept für die geplanten Sportnutzungen schriftlich bei der Stadt Wunstorf vorlegen. Dieses wird unverzüglich durch die Stadt Wunstorf geprüft und dem Verein kurzfristig eine entsprechende Rückmeldung gegeben.

2.    Zulässig sind derzeit ausschließlich Nutzungen in Form des kontaktfreien Individualsports für maximal zwei Personen aus zwei Haushalten oder für Angehörige des eigenen Hausstandes.

3.    Darüber hinaus ist kontaktfreier Individualsport für maximal fünf Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren erlaubt. Auch wenn z. B. Fußball grundsätzlich kein Individualsport sondern klassischer Mannschaftssport ist, wird eine derartige sportliche Nutzung als Individualsport akzeptiert, weil dieser nur kontaktlos erfolgen darf. 

4.    Im Falle der unter 3. genannten Ausnahmeregelung können die Vereine, insbesondere deren Fußballsparten, im Rahmen ihres Durchführungs- und Hygienekonzeptes die verfügbare Sportplatzfläche in bis zu vier Sektionen aufteilen und in jeder Sektion von der Ausnahme nach 3. Gebrauch machen. Somit dürfen sich in Summe maximal 20 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre gleichzeitig auf dem Sportplatz aufhalten. Dabei ist jedoch die gleichbleibende Einteilung der Trainingsgruppenmitglieder und die maximale Anzahl von fünf Sporttreibenden je Gruppe sowie die ausschließliche Nutzung der jeweiligen Sektion auf dem Sportplatz zwingend einzuhalten. Dies gilt analog für alle anderen Sportarten und Bereiche auf den Außensportanlagen, z. B. Laufbahnen, Weitsprunganlagen, Nebenflächen etc.

5.    Pro Trainingsgruppe darf sich außerdem eine Trainerin oder ein Trainer oder eine sonstige Betreuungsperson innerhalb der jeweiligen Nutzungssektion aufhalten. Der Aufenthalt weiterer Personen oder die Anwesenheit von Zuschauern sind ausgeschlossen.

6.    Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht gestattet. Toiletten sowie Material- und Geräteräume dürfen unter Einhaltung der gültigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln genutzt bzw. betreten werden. 

7.    Jeder Verein muss sämtliche am Sportbetrieb teilnehmenden Personen mit Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer sowie die Zeiten der Nutzung der Sportanlage schriftlich dokumentieren und diese Dokumentationen drei Wochen aufbewahren. Nach spätestens vier Wochen müssen diese Dokumentationen vernichtet werden.

8.    Die Sportanlagen sind nach Beendigung der Trainingseinheiten unverzüglich zu verlassen und von den verantwortlichen Personen zu verschließen.

Hinsichtlich der Kontaktdatenerfassung und Dokumentation beabsichtigt die Stadt Wunstorf u. a. an sämtlichen Sportanlagen die Registrierung mittels Luca-App als ergänzende Möglichkeit anzubieten. Dazu soll in Kürze vor Ort ein entsprechender QR-Code im jeweiligen Eingangsbereich ausgehängt werden. Über diesen kann sich dann jeder Nutzer beim Betreten der Anlage anmelden und beim Verlassen der Anlage abmelden. Die Daten werden dann automatisch verschlüsselt und an das zuständige Gesundheitsamt bei der Region Hannover weitergeleitet. Damit kann eine schriftliche Dokumentation für den jeweiligen Nutzer entfallen.

Die Nutzung dieser App setzt allerdings die Verfügbarkeit eines Mobiltelefons sowie die Installation und persönliche Registrierung der Anwendersoftware (Luca-App) voraus. Alle Nutzer, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen oder können, müssen weiterhin die erforderlichen Daten in schriftlicher Form über den jeweiligen Verantwortlichen des Vereins erfassen. Sollten hierzu Ihrerseits Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Abschließend der Hinweis, dass für die Umsetzung und Einhaltung der genannten Maßnahmen sowie insbesondere der gültigen Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes Niedersachsen die für die jeweiligen Vereine handelnden Personen verantwortlich sind. Kontrollen über die Einhaltung der Regelungen werden stichprobenartig oder im Einzelfall aus gegebenem Anlass durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wunstorf oder die örtliche Polizei erfolgen. 

Ich wünsche Ihnen und allen Sporttreibenden einen guten Auftakt und hoffe, dass wir bald weitere Lockerungen verkünden und damit mehr Sportnutzung möglich machen können.

Bleiben Sie gesund

Beste Grüße

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