Information der Stadt Wunstorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem heutigen Tage ist die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Gemäß § 8 b Absatz 4 Satz 1 der Verordnung gilt im Innenbereich von Sporteinrichtungen grundsätzlich weiterhin die 2Gplus Regel und gemäß § 8 b Absatz 4 Satz 4 im Außenbereich von Sporteinrichtungen ausschließlich die 2G Regel! Trotz der in § 8 b Absatz 4 Satz 3 für den Innenbereich genannten Möglichkeit der Lockerung hin zur 2G Regelung, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Quadratmeter in einer Sporthalle, wird die Stadt Wunstorf aufgrund der aktuellen Infektionslage an den bisherigen Regelungen festhalten und von der Möglichkeit der Lockerung keinen Gebrauch machen. Insofern ergeben sich aktuell keine Änderungen hinsichtlich der außerschulischen Nutzungen der Städtischen Sportanlagen.
Es gilt in allen städtischen Sporthallen und Mehrzweckhallen weiterhin ausnahmslos 2Gplus!
Darüber hinaus ist gemäß § 2 Absatz 5 der Verordnung eine Weihnachts- und Neujahrsruhe geregelt worden. Diese betrifft den Zeitraum vom 24.12.2021 bis einschließlich 02.01.2022 und steht im Zusammenhang mit der Niedersachsenweit festgestellten Warnstufe 3. Während dieses Zeitraums sind sämtliche Sportanlagen der Stadt Wunstorf geschlossen. Ab Montag, den 03.01.2022 wird vermutlich wieder die Warnstufe 2 in Kraft treten. Insofern gehe ich derzeit davon aus, dass die Sporthallen der Stadt Wunstorf ab diesem Tag unter den o. g. Bedingungen (2Gplus) wieder geöffnet werden.
Die Regelungen der Verordnung und die daran geknüpften Regelungen für die städtischen Sportanlagen gelten zunächst bis einschließlich 19. Januar 2022. Sobald es Änderungen hierzu gibt, werden Ihnen diese unverzüglich auf diesem Wege mitgeteilt.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung!
Beste Grüße und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Timo Hahn
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Stadt Wunstorf
Fachdienst Kultur und Sport
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