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Neuerungen zur Sportstättennutzung unter Coronaeinschränkungen

Information der Stadt Wunstorf

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

seit 10.07.2020 gilt die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Im Grundsatz gilt weiterhin die kontaktlose Sportausübung mit einem Abstand von zwei Metern. Die Hygienemaßnahmen und die Abstandsgebote insbesondere auch beim Zutritt zur Sportanlage gelten weiterhin. Abweichend davon ist zukünftig aber auch die Sportausübung in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig sein. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Darüber hinaus sind bei Sportveranstaltungen anstelle der bisherigen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer ab Montag 500 erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Zuschauern eingehalten wird, wenn es sich nicht um eine gemeinsame Gruppe von maximal zehn Personen handelt. Außerdem müssen die Gäste Sitzplätze einnehmen.

Alle näheren Informationen hinsichtlich der geltenden Bestimmungen bitte ich den beigefügten Anlagen sowie den seitens der jeweiligen Fachverbände vorgegebenen Hygienekonzepten zu entnehmen. Diese sind verbindlich für alle Sportvereine in Niedersachsen und müssen somit entsprechend eingehalten werden. Für deren Umsetzung und Einhaltung sind im Einzelnen die jeweiligen Vereine für Ihre Mitglieder verantwortlich. Es sind entsprechende Handlungsanweisungen durch die Vereine zu erarbeiten und zu kommunizieren.

Für die Wunstorfer Sportvereine stehen grundsätzlich alle städtischen Sporthallen und Sportplätze zur Verfügung. Diese dürfen im Rahmen der genehmigten Nutzungszeiten der jeweiligen Vereine genutzt werden.

Ich bitte Sie, diese Informationen bzw. diese E-Mail unverzüglich an Ihre Übungsleiter, Spartenleiter etc. ggf. auch Mitglieder weiterzuleiten.

Danke und beste Grüße Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Thomas Wenderoth
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Stadt Wunstorf
Fachdienst Schulen und Sport
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-389


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