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Sporthallennutzung angepaßt

Information der Stadt Wunstorf

Corona-Maßnahmen, gültig ab 24.02.2022
Vereinssport in Sporthallen und auf Sportanlagen der Stadt Wunstorf
Ab sofort gilt keine Verpflichtung mehr, eine Kontaktnachverfolgung durchzuführen. Insofern können die Nutzung der Luca-App sowie eine alternative schriftliche Erfassung dieser Daten entfallen. Stattdessen können sich jede Nutzerin und jeder Nutzer freiwillig über die Corona- Warn-App registrieren um damit eine Kontaktnachverfolgung sicherzustellen. Die hierfür erforderlichen QR-Codes werden unverzüglich an allen Eingangsbereichen sämtlicher städtischer Sporthallen und Mehrzweckhallen sowie Sanitärgebäuden gut sichtbar ausgehängt.
Regelungen ab 24.02.2022):
Nutzung von Sportanlagen im Innenbereich:

  • 3G und FFP2/KN95/N95-Maskenpflicht, Maske kann bei der eigentlichen Sportausübung abgesetzt werden
  • für Zuschauer gilt 2G und FFP2/KN95/N95-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
  • Hygienekonzept unter Beachtung der Abstandregeln und Durchführung der Kontrolle
    2G/3G
    Nutzung von Sportanlagen im Außenbereich:
  • 3G, keine Maskenpflicht für Sporttreibende
  • für Zuschauer gilt 2G, aber ohne Maskenpflicht und ohne Abstandsregelung
  • Kontrolle 2G/3G
    Ihr Team vom Fachdienst Kultur und Sport wünscht eine gute Zeit und bleiben Sie gesund!

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