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Archiv der Kategorie: Corona

Corona bedingte Schließung städtischer Sportanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der gestern durch die Bundeskanzlerin, Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossenen Maßnahmen zum Schutz vor der Ansteckung und Verbreitung des Corona-Virus, ist davon auszugehen, dass die zuständigen Stellen des Landes Niedersachen kurzfristig eine entsprechende Verordnung als Rechtsgrundlage erlassen werden und die Maßnahmen zum 02.11.2020 in Kraft treten.

Insofern wird die Stadt Wunstorf die beschlossenen Maßnahmen zum 02.11.2020 umsetzen. Das heißt konkret, dass ab Montag, den 02.11.2020 bis zunächst 30.11.2020 sämtliche städtischen Sporthallen und Sportplätze einschließlich der dortigen Umkleide- und Sanitärgebäude sowie die Mehrzweckhallen für den Vereins- und Breitensport geschlossen und demnach nicht zur Verfügung stehen werden. Sämtlicher Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie alle Sportveranstaltungen während dieses Zeitraums müssen daher leider abgesagt werden.

Inwieweit es in der Verordnung Ausnahmen für Sportangebote durch soziale, medizinische und sonstige Betreuungseinrichtungen o. ä. geben wird, bleibt abzuwarten. Gleiches gilt für den Schulsport, der nach heutigem Kenntnisstand vorerst nicht davon betroffen ist. Sollte es hier seitens der zuständigen Behörden ebenfalls zu Einschränkungen oder Untersagungen kommen, wird dies unverzüglich mitgeteilt.

Ich bitte um Kenntnisnahme und entsprechende Beachtung.

Danke und beste Grüße

Stadt Wunstorf

Der Bürgermeister

Im Auftrag

Timo Hahn

Neuerungen zur Sportstättennutzung unter Coronaeinschränkungen

Information der Stadt Wunstorf

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

seit 10.07.2020 gilt die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Im Grundsatz gilt weiterhin die kontaktlose Sportausübung mit einem Abstand von zwei Metern. Die Hygienemaßnahmen und die Abstandsgebote insbesondere auch beim Zutritt zur Sportanlage gelten weiterhin. Abweichend davon ist zukünftig aber auch die Sportausübung in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig sein. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Darüber hinaus sind bei Sportveranstaltungen anstelle der bisherigen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer ab Montag 500 erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Zuschauern eingehalten wird, wenn es sich nicht um eine gemeinsame Gruppe von maximal zehn Personen handelt. Außerdem müssen die Gäste Sitzplätze einnehmen.

Alle näheren Informationen hinsichtlich der geltenden Bestimmungen bitte ich den beigefügten Anlagen sowie den seitens der jeweiligen Fachverbände vorgegebenen Hygienekonzepten zu entnehmen. Diese sind verbindlich für alle Sportvereine in Niedersachsen und müssen somit entsprechend eingehalten werden. Für deren Umsetzung und Einhaltung sind im Einzelnen die jeweiligen Vereine für Ihre Mitglieder verantwortlich. Es sind entsprechende Handlungsanweisungen durch die Vereine zu erarbeiten und zu kommunizieren.

Für die Wunstorfer Sportvereine stehen grundsätzlich alle städtischen Sporthallen und Sportplätze zur Verfügung. Diese dürfen im Rahmen der genehmigten Nutzungszeiten der jeweiligen Vereine genutzt werden.

Ich bitte Sie, diese Informationen bzw. diese E-Mail unverzüglich an Ihre Übungsleiter, Spartenleiter etc. ggf. auch Mitglieder weiterzuleiten.

Danke und beste Grüße Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Thomas Wenderoth
———————————————
Stadt Wunstorf
Fachdienst Schulen und Sport
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-389

Nutzungsänderung städtische Sportanlagen

Information der Stadt Wunstorf vom 08.06.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

seit heute gilt die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Demnach ist unter Einhaltung der Ihnen bekannten Hygienebestimmungen nun auch wieder die Nutzung der Umkleideräume und Duschen in den Sportstätten erlaubt. Dies gilt damit ab sofort auch für die Sporthallen, Mehrzweckhallen sowie die Sanitärgebäude der Stadt Wunstorf. Die Sperrung ist ab sofort aufgehoben und die Räumlichkeiten stehen den Sportvereinen zur Nutzung zur Verfügung. Hierbei gelten die für den Sportbetrieb bereits bekannten Hygienebestimmungen analog. Die Stadt veranlasst keine gesonderten Reinigungs- oder Desinfektionsmaßnahmen. Die Reinigungen der Bereiche werden im gewohnten Rahmen seitens der Stadt sichergestellt. Sämtliche darüber hinaus notwendigen oder gewünschten Maßnahmen sind Ihrerseits zu veranlassen, zu organisieren und deren Umsetzung zu kontrollieren. Ggf. entstehende Kosten sind von Ihnen zu tragen.

Umkleideräume und Duschen in vereinseigenen Gebäuden können ebenfalls unter den gleichen Voraussetzungen wieder zur Verfügung gestellt werden. Hier liegt die Entscheidung allerdings bei den jeweiligen Vereinen.

Alle näheren Informationen hinsichtlich der geltenden Bestimmungen bitte ich der beigefügten Verordnung sowie ggf. den seitens der jeweiligen Fachverbände vorgegebenen Hygienekonzepten zu entnehmen. Diese sind verbindlich für alle Sportvereine in Niedersachsen und müssen somit entsprechend eingehalten werden. Für deren Umsetzung und Einhaltung sind im Einzelnen die jeweiligen Vereine für Ihre Mitglieder verantwortlich. Es sind entsprechende Handlungsanweisungen durch die Vereine zu erarbeiten und zu kommunizieren.

Hinweise bzw. Einschränkungen:

Die Freigabe der Duschen betrifft nicht das Sanitärgebäude I (alt) im Barne-Stadion. Hier bleiben die Duschen aufgrund der auffälligen Legionellenbefunde geschlossen. Die Umkleideräume und Toiletten dürfen genutzt werden.

Ich bitte Sie, diese Informationen bzw. diese E-Mail unverzüglich an Ihre Übungsleiter, Spartenleiter etc. ggf. auch Mitglieder weiterzuleiten. Dies hat vereinzelt mit der letzten E-Mail nicht geklappt und es gab immer wieder Nachfragen.

Danke und beste Grüße

Sporthallennutzung

Information der Stadt Wunstorf vom 07.06.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

seit gestern gilt die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Demnach ist unter Einhaltung konkreter Hygienebestimmungen erlaubt, kontaktlosen Sport im Innenbereich auszuüben. Ab Mittwoch, den 27.05.2020 sind nun auch die städtischen Sporthallen und Mehrzweckhallen der Stadt Wunstorf wieder geöffnet und stehen den Sportvereinen zur Nutzung zur Verfügung. Hierbei gelten die für den Außensport bereits bekannten Hygienebestimmungen analog. Die Umkleide- und Duschbereiche bleiben auch in den Sporthallen gesperrt und dürfen nicht genutzt werden. Lager- und Geräteräume dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern zum Zwecke des Raus- und Reinräumens von Sportgeräten genutzt werden.

Für die Ausübung des Sports gilt weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern zueinander einzuhalten. Im Bereich des Mannschaftssportes sind sportliche Betätigungen insoweit erlaubt, wenn der Sport kontaktlos und ebenfalls unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes ausgeübt wird. Wettkampf- oder Spielbetrieb, auch als Training z. B. Handball, ist demnach nicht erlaubt. Außerdem dürfen ausschließlich Gruppen mit maximal 5 bis 10 Personen zusammen Sport treiben. Die jeweiligen Gruppen sollen möglichst aus gleichbleibenden Trainingspartnern bestehen.

Alle näheren Informationen hinsichtlich der geltenden Bestimmungen bitte ich den beigefügten Anlagen sowie den seitens der jeweiligen Fachverbände vorgegebenen Hygienekonzepten zu entnehmen. Diese sind verbindlich für alle Sportvereine in Niedersachsen und müssen somit entsprechend eingehalten werden. Für deren Umsetzung und Einhaltung sind im Einzelnen die jeweiligen Vereine für Ihre Mitglieder verantwortlich. Es sind entsprechende Handlungsanweisungen durch die Vereine zu erarbeiten und zu kommunizieren.

Für die Wunstorfer Sportvereine stehen ab 27.05.2020 grundsätzlich alle städtischen Sporthallen zur Verfügung. Diese dürfen im Rahmen der genehmigten Nutzungszeiten der jeweiligen Vereine genutzt werden.

Hinweise bzw. Einschränkungen:

Die Sporthalle am SZ Steinhude steht aufgrund der Abschlussprüfungen der Graf-Wilhelm-Schule, welche in diesem Jahr in der Sporthalle stattfinden, erst ab Dienstag, den 02.06.2020 zur Verfügung.

In der Sporthalle IGS steht zunächst ausschließlich das linke Drittel zur Verfügung. Der Trennvorhang ist entsprechend heruntergelassen. Sobald die im restlichen Bereich der Sporthalle zwischengelagerten Schulmöbel anderweitig verbracht und die auszusondernden Sportgeräte etc. entsorgt werden konnten, wird auch diese Sporthalle wieder vollumfänglich verfügbar sein. Ich hoffe, dass sich diese Dinge bis spätestens Ende kommender Woche erledigt haben werden.

Außerschulische Sport- Nutzungen in städtischen Sporthallen und Mehrzweckhallen

Information der Stadt Wunstorf vom 27.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

seit gestern gilt die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Demnach ist unter Einhaltung konkreter Hygienebestimmungen erlaubt, kontaktlosen Sport im Innenbereich auszuüben. Ab Mittwoch, den 27.05.2020 sind nun auch die städtischen Sporthallen und Mehrzweckhallen der Stadt Wunstorf wieder geöffnet und stehen den Sportvereinen zur Nutzung zur Verfügung. Hierbei gelten die für den Außensport bereits bekannten Hygienebestimmungen analog. Die Umkleide- und Duschbereiche bleiben auch in den Sporthallen gesperrt und dürfen nicht genutzt werden. Lager- und Geräteräume dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern zum Zwecke des Raus- und Reinräumens von Sportgeräten genutzt werden.

Für die Ausübung des Sports gilt weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern zueinander einzuhalten. Im Bereich des Mannschaftssportes sind sportliche Betätigungen insoweit erlaubt, wenn der Sport kontaktlos und ebenfalls unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes ausgeübt wird. Wettkampf- oder Spielbetrieb, auch als Training z. B. Handball, ist demnach nicht erlaubt. Außerdem dürfen ausschließlich Gruppen mit maximal 5 bis 10 Personen zusammen Sport treiben. Die jeweiligen Gruppen sollen möglichst aus gleichbleibenden Trainingspartnern bestehen.

Alle näheren Informationen hinsichtlich der geltenden Bestimmungen bitte ich den beigefügten Anlagen sowie den seitens der jeweiligen Fachverbände vorgegebenen Hygienekonzepten zu entnehmen. Diese sind verbindlich für alle Sportvereine in Niedersachsen und müssen somit entsprechend eingehalten werden. Für deren Umsetzung und Einhaltung sind im Einzelnen die jeweiligen Vereine für Ihre Mitglieder verantwortlich. Es sind entsprechende Handlungsanweisungen durch die Vereine zu erarbeiten und zu kommunizieren.

Für die Wunstorfer Sportvereine stehen ab 27.05.2020 grundsätzlich alle städtischen Sporthallen zur Verfügung. Diese dürfen im Rahmen der genehmigten Nutzungszeiten der jeweiligen Vereine genutzt werden.

Hinweise bzw. Einschränkungen:

Die Sporthalle am SZ Steinhude steht aufgrund der Abschlussprüfungen der Graf-Wilhelm-Schule, welche in diesem Jahr in der Sporthalle stattfinden, erst ab Dienstag, den 02.06.2020 zur Verfügung.

In der Sporthalle IGS steht zunächst ausschließlich das linke Drittel zur Verfügung. Der Trennvorhang ist entsprechend heruntergelassen. Sobald die im restlichen Bereich der Sporthalle zwischengelagerten Schulmöbel anderweitig verbracht und die auszusondernden Sportgeräte etc. entsorgt werden konnten, wird auch diese Sporthalle wieder vollumfänglich verfügbar sein. Ich hoffe, dass sich diese Dinge bis spätestens Ende kommender Woche erledigt haben werden.

Ich bitte Sie, diese Informationen bzw. diese E-Mail unverzüglich an Ihre Übungsleiter, Spartenleiter etc. ggf. auch Mitglieder weiterzuleiten.

Danke und beste Grüße

Aktuelle Mitteilungen LSB Niedersachsen

RUNDMAIL an Gremien im Regionssportbund Hannover e.V.

Verteilerkreis: Vorstand, Sportringvorsitzende, Fachverbände, Geschäftsstelle

Bitte zusätzlich an weitere interessierte Personen weiterleiten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die aktuellen Mitteilungen des LandesSportBundes Niedersachsen:

LSB fördert Sporttreiben im Freien

Unterstützung während der Corona-Pandemie durch neue SE-Richtlinie

Die Abteilung Sportentwicklung des LandesSportBundes Niedersachsen hat ein weiteres Förderprogramm auf den Weg gebracht, das Vereine bei möglichen Sportangeboten im Freien während der Corona-Pandemie unterstützen kann.

Es ist – analog zur Förderung der Online-Sportangebote – aufgebaut und damit relativ unkompliziert anzuwenden.

Hier der Link zu unserer News mit mehr Informationen: www.rsbhannover.de/2020/05/19/lsb-foerdert-sporttreiben-im-freien/

Erhebung von Teilnehmerlisten bei Corona-Angeboten

Aktuelle Info der Landesdatenschutzbeauftragten

Im Gegensatz zu vielen Landesverbänden und deren Juristen sieht die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen keine gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Teilnehmerlisten.

Laut Rechtsexperte Christian Goergens wird diese Info bereits sowohl vom LSB als auch den Sportfachverbänden verteilt.

Hier der Link zu unserer News mit mehr Informationen: www.rsbhannover.de/2020/05/19/landesdatenschutzbeauftragte-informiert-ueber-die-erhebung-von-teilnehmerlisten/

Mit freundlichen Grüßen aus dem Haus des Sports

Philipp Seidel

Sportreferent für Sportentwicklung

Medien und Kommunikation

Regionssportbund Hannover e.V.

Haus des Sports

Maschstraße 20

30169 Hannover

tel:           (0511) 800 79 78-31

fax:           (0511) 800 79 78-81

e-mail:     seidel@rsbhannover.de

web:         www.rsbhannover.de

Aktuelle Hinweise:

Online-Impulsvortrag für Frauen mit Ilka Piechowiak am 03.06.2020

Jetzt bin ich mal dran! Machen Sie Ihr Ding, souverän und selbstbestimmt.

Programm und Anmeldung unter: www.rsbhannover.de/impulsvortrag

Coronavirus-Pandemie – Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

Der RSB sammelt Informationen für Sportvereine aus und für die Region Hannover.

Infos, Tipps und Anregungen für Dich und Deinen Verein: www.rsbhannover.de/coronavirus

PS Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss, danke!

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